18.01 RECHT AUF ZUGANG ZU DATEN

Um sich mit Ihren von Paysera verarbeiteten personenbezogenen Daten vertraut zu machen, reichen Sie Ihren Antrag gemäß dem bereitgestellten Formular (siehe unten) ein, geben Sie Ihren Vornamen und Namen an. Unterschreiben Sie Ihren Antrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Geben Sie an, wie Sie eine Antwort erhalten möchten (per E-Mail, per Einschreiben oder in der Abteilung).

Nach Erhalt Ihrer Anfrage wird Paysera Ihre angeforderten Daten innerhalb der gesetzlichen Frist zur Verfügung stellen oder die Gründe für Ablehnung einer solchen Anfrage angeben.

 

Senden von Daten an Ihre E-Mail

Wenn Sie sich für den Erhalt von Daten per E-Mail entscheiden haben, werden die Daten verschlüsselt an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Sie erhalten den Entschlüsselungscode, indem wir Ihnen eine SMS an die in Ihrem Benutzerkonto angegebene Telefonnummer senden.

Wenn Sie ein Paysera-Kunde sind, erhalten Sie eine Antwort an die E-Mail-Adresse, die Sie im Paysera-System, in Ihrem Benutzerkonto als Kontakt-E-Mail-Adresse angegeben haben.

Wenn Sie kein Paysera-Kunde sind, geben Sie in Ihrer Anfrage die E-Mail-Adresse an, an die Sie die Antwort und die Daten erhalten möchten, und geben Sie die Telefonnummer an, an die wir den Entschlüsselungscode senden können.

 

Senden von Daten per Einschreiben

Wenn Sie sich für den Erhalt von Daten per Einschreiben entschieden haben und Sie ein Paysera-Kunde sind, wird die Antwort per Einschreiben an die Adresse gesendet, die Sie im Paysera-System, in Ihrem Benutzerkonto als offizielle Adresse angegeben haben.

Wenn Sie kein Paysera-Kunde sind, geben Sie in Ihrer Anfrage die Adresse an, an die Sie die Antwort erhalten möchten und wir werden die Daten an die angegebene Adresse senden.

 

Erhalt von Daten in der Abteilung
Wenn Sie sich für den Erhalt von Daten in der Abteilung entschieden haben, kommen Sie in die Paysera-Abteilung unter der Adresse Pilaitės pr. 16, Vilnius, Republik Litauen, I–V 9 bis 18 Uhr an und haben Sie bei sich ein Ausweisdokument.

 

Gebühr für Bereitstellung von Daten

Die Daten können einmal pro Kalenderjahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In anderen Fällen wird von Paysera die Gebühr für Bereitstellung von Daten, die die Kosten für Bereitstellung von Daten nicht überschreitet, erhoben, die Gebühr beträgt 10,00 EUR.

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